EppsteinFoils Logo

Die Arbeitssicherheit hat in unserem Unternehmen klare Priorität!

 

Entsprechend den hohen deutschen Standards unterliegen wir der Überwachung durch Behörden und Berufsgenossenschaften und werden unterstützt durch eine extern zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aus den für uns umfangreichen gesetzlichen Regelwerken haben wir mit Blick auf unsere Kunden- und Lieferantenbeziehungen einige der wichtigsten Themen zu Ihrer Information abgebildet:

  • RoHS – Restriction of Hazardous Substances

Die Europäische Gemeinschaft hat mit RoHS (DIR2002/95/EU) und WEEE (DIR2002/96/EU)  zwei Richtlinien zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geschaffen, die regelmäßig aktualisiert werden.
Die RoHS beschränkt den Gewichtsanteil von Quecksilber, Blei, Cadmium, Chromat und bromhaltigen Flammhemmern PBB und PBDE in elektrischen und elektronischen Bauteilen auf 0,1 Prozent (bzw. 0,01 Prozent für Cd). Ziel ist das ungefährliche Recycling.

Als Hersteller von bleihaltigen und bleifreien Produkten sind wir mit den Regelungen der RoHS-Richtlinie vertraut und unterstützen Sie bei Lösungen für Ihr Produkt.

Ähnliche Grenzwerte gibt es im Automobil-Bereich und für Verpackungen, und natürlich für Medizinprodukte und Lebensmittel-Bedarfsgegenstände. 
Auch wenn diese Richtlinie nur in der EU gilt, so haben viele andere Wirtschaftsregionen und auch weltweit tätige Unternehmen vergleichbare Regelungen geschaffen.
Für weitergehende Fragestellungen wenden Sie sich bitte per eMail an: RoHS(at)eppsteinfoils(dot)de.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

  • REACh – Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals (…….) - LINK

Die Europäische Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) zu Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien ist ein starker Einschnitt in die freie Verfügbarkeit von Substanzen. Gemäß der Maxime „keine Daten = kein Markt“ darf ein Stoff in der EU nur gehandelt und verarbeitet werden, wenn der Hersteller oder Importeur den Stoff registriert hat.

Der Menge entsprechend müssen festgelegte Informationen zu Gefährlichkeit und Schutzmöglichkeiten bei der Europäischen Chemikalienagentur EChA vorliegen. Die Hersteller und Importeure bilden zu diesem Zweck stoffbezogene Konsortien, um diese Arbeit und die Kosten gemeinsam in SIEFs (Substance Information Exchange Forum) zu schultern.

Im Sinne der Europäischen REACh-Verordnung sind wir –wie auch unsere Kunden- nachgeschalteter Anwender (Downstream-User) und produzieren Erzeugnisse (Folie) aus Zubereitungen (Legierung).

Wir stehen im direkten Kontakt mit unseren Lieferanten und den relevanten REACh-Konsortien und halten uns über die laufenden Entwicklungen informiert. Deshalb gehen wir davon aus, dass alle Vormaterialen auch weiterhin verfügbar sind
und wir unsere Produkte in gewohnter Rezeptur auch weiterhin liefern können.

Wichtig für unsere Zuarbeit für die Konsortien ist, dass wir über Ihre Anwendung informiert sind. Nur so ist gesichert, dass die Stoffe im Sinne Ihrer Anwendung registriert und zugelassen werden.

Zur Sicherheit für unsere Kunden und deren Anwendungen haben wir unsere wichtigsten Metalle freiwillig vorregistriert. Dies gibt uns die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit unseren Kunden evtl. zusätzliche Anwendungen nachträglich registrieren zu lassen.
Alle weiteren Stoffe, die in unseren Produkten enthalten sind, wurden gemäß den Anforderungen der "REACh" Verordnung von unseren Zulieferanten vorregistriert.

Für weitergehende Fragestellungen wenden Sie sich bitte per eMail an:
REACh(at)eppsteinfoils(dot)de.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

  • SVHC-( Substances of Very High Concern ) Statement

Die Europäische Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) sieht gemäß Artikel 59 (1, 10) für besonders besorgniserregende  Stoffe ein Sonderverfahren vor:

Stoffe können von den EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission und der ECha zur Zulassung und Beschränkung vorgeschlagen werden. Diese Kandidatenliste wird regelmäßig ergänzt und besteht aus zurzeit ca. 50 Stoffen.

Die Aufnahme in die Kandidatenliste stellt kein Stoffverbot dar, hat aber eine Informationspflicht und einen Substitutionsdruck zur Folge, da für den Stoff jederzeit ein Zulassungsverfahren eröffnet werden kann.

LINK (siehe Website der Europäischen Chemikalienagentur EChA; http://echa.europa.eu/chem_data_en.asp).

Wir werden Sie als unseren Kunden zeitnah informieren, falls ein Stoff in unserem Produkt auf die Kandidatenliste gekommen ist.

Nach eingehender Überprüfung können wir versichern, dass mit Stand vom 15.1.2010  in unseren Produkten und Verpackung keine Stoffe aus dieser Kandidatenliste in einer Größenordnung > 0,1 Massenprozent enthalten sind.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Wenden Sie sich bitte per eMail an:
REACh(at)eppsteinfoils(dot)de.

 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und für weitere Information besuchen sie bitte die Website der Europäischen Chemikalienagentur EChA.